„Komm raus, du Arschloch, ich schlag dir auf die Fresse“, so freundlich sprach Autofahrer A. eines noblen Mercedes AMG mit dem Fahrer eines normalen Mittelklassewagens. Sein Pech jedoch, der so angesprochene Autofahrer war zufällig Zivilbeamter des Polizei Hessen. Zuvor war der 24-jährige Immobilienkaufmann an jenem 6. April 2018 als Profilierungsfahrer aufgefallen – rasante Spurwechsel inklusive. Dies führte laut Anklageschrift der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main zu einem Verkehrsunfall. Ohne seine Daten zu hinterlassen fuhr der Fahrer des Sportwagens weiter, so der Zivilpolizist als Zeuge vor Gericht. Nicht ohne jedoch noch sich freundlich mit einem Stinkefinger zu verabschieden. Der Angeklagte wollte von allem nichts wissen. Ein „A…“-Wort sei gefallen. Aber er hätte nicht „Du Arschloch“, sondern „Du Anfänger“ gesagt. Hätte er in dem beschädigten Auto einen Polizisten vermutet, so hätte er ihn nicht geduzt. Das Gericht sah für die Unfallflucht und die Straßengefährdung sowie die Beleidigung des anderen Verkehrsteilnehmers eine schwierige Beweislage, so dass es das Verfahren nach einer dreistündigen Verhandlung gegen eine Auflage – Spende an den Kinderschutzbund in Höhe von 3.000 € – einstellte. Seine Worte sollte man nicht nur im Verkehr sorgsam wählen. Auch am Arbeitsplatz könnte eine solche Beleidigung Konsequenzen haben.
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